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   VG Potsdam, 30.06.2021 - 10 K 2485/16.A   

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VG Potsdam, 30.06.2021 - 10 K 2485/16.A (https://dejure.org/2021,74388)
VG Potsdam, Entscheidung vom 30.06.2021 - 10 K 2485/16.A (https://dejure.org/2021,74388)
VG Potsdam, Entscheidung vom 30. Juni 2021 - 10 K 2485/16.A (https://dejure.org/2021,74388)
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Volltextveröffentlichung

  • milo.bamf.de

    AsylG, § 3 Abs 1; AsylG, § 4 Abs 1; MRK, Art 3
    Somalia: Subsidiärer Schutz wegen drohendem Schaden im Rahmen von Blutrache und unverhältnismäßiger Gefängnisstrafe

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 20.05.2020 - 1 C 11.19

    Abschiebungsschutz; Akteur; Aufklärung; Bürgerkrieg; EuGH-Vorlage;

    Auszug aus VG Potsdam, 30.06.2021 - 10 K 2485/16
    Mit dieser Regelung hat der Gesetzgeber die unionsrechtlichen Vorgaben aus der Richtlinie 2011/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 über Normen für die Anerkennung von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz, für einen einheitlichen Status für Flüchtlinge oder für Personen mit Anrecht auf subsidiären Schutz und für den Inhalt des zu gewährenden Schutzes (Neufassung, ABl. L 337 S. 9) - sog. Anerkennungsrichtlinie - zum subsidiären Schutz umgesetzt (wörtlich zi tiert nach BVerwG, Urteil vom 20. Mai 2020 - 1 C 11/19 - juris, Rn. 8).

    Maßge bend ist damit letztlich der Gesichtspunkt der Zumutbarkeit; sie bildet das vorrangige qualitative Kriterium, das bei der Beurteilung anzulegen ist, ob die Wahrscheinlichkeit einer Gefahr "beachtlich" ist (BVerwG, Urteil vom 20. Mai 2020 - 1 C 11/19 - juris, Rn. 8; BVerwG, Urteil vom 4. Juli 2019 - 1 C 31/18 - juris, Rn. 16).

    Diese Vermutung kann allerdings widerlegt werden; hierfür ist erforderlich, dass stichhaltige Gründe die Wiederholungsträchtigkeit des Eintritts ei nes solchen Schadens entkräften (BVerwG, Urteil vom 20. Mai 2020 - 1 C 11/19 - juris, Rn. 8; BVerwG, Urteil vom 4. Juli 2019 - 1 C 31/18 - juris, Rn. 17).

    Für die Kriterien einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung i. S. d. § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AsylG ist - wie bei § 60 Abs. 5 AufenthG i. V. m. Art. 3 EMRK - aufgrund weitgehend identischer sachlicher Regelungsbereiche auf die Rechtspre chung des EGMR zu Art. 3 EMRK zurückzugreifen (BVerwG, Urteil vom 20. Mai 2020 - 1 C 11/19 - juris, Rn. 10).

  • BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 31.18

    (materielle) Beweislast; Beweiserleichterung; Entziehung; Flüchtlingseigenschaft;

    Auszug aus VG Potsdam, 30.06.2021 - 10 K 2485/16
    Maßge bend ist damit letztlich der Gesichtspunkt der Zumutbarkeit; sie bildet das vorrangige qualitative Kriterium, das bei der Beurteilung anzulegen ist, ob die Wahrscheinlichkeit einer Gefahr "beachtlich" ist (BVerwG, Urteil vom 20. Mai 2020 - 1 C 11/19 - juris, Rn. 8; BVerwG, Urteil vom 4. Juli 2019 - 1 C 31/18 - juris, Rn. 16).

    Diese Vermutung kann allerdings widerlegt werden; hierfür ist erforderlich, dass stichhaltige Gründe die Wiederholungsträchtigkeit des Eintritts ei nes solchen Schadens entkräften (BVerwG, Urteil vom 20. Mai 2020 - 1 C 11/19 - juris, Rn. 8; BVerwG, Urteil vom 4. Juli 2019 - 1 C 31/18 - juris, Rn. 17).

    Dabei darf das Tatsachengericht keine unerfüllbaren Beweis anforderungen stellen und keine unumstößliche Gewissheit verlangen, sondern darf sich in tatsächlich zweifelhaften Fällen mit einem für das praktische Leben brauchba ren Grad von Gewissheit begnügen, der Zweifeln Schweigen gebietet, auch wenn sie nicht völlig auszuschließen sind (BVerwG, Urteil vom 4. Juli 2019 - 1 C 31/18 - juris, Rn. 15, 19-21).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.08.2013 - A 12 S 2023/11

    Verfolgungssicherheit der in die Türkei zurückkehrenden kurdischen Asylbewerber

    Auszug aus VG Potsdam, 30.06.2021 - 10 K 2485/16
    An der Glaubhaftmachung von Verfolgungsgründen fehlt es in der Regel, wenn der Schutz suchende sein Vorbringen im Laufe des Verfahrens steigert, insbesondere, wenn er Tatsachen, die er für sein Begehren als maßgeblich bezeichnet, ohne vernünftige Erklärung erst sehr spät in das Verfahren einführt (Verwaltungsgerichtshof Baden Württemberg, Urteil vom 27. August 2013 - A 12 S 2023/11 - juris, Rn. 35).
  • BVerwG, 18.02.2021 - 1 C 4.20

    Gewährleistung des wirtschaftlichen Existenzminimums am Ort des internen Schutzes

    Auszug aus VG Potsdam, 30.06.2021 - 10 K 2485/16
    Erforderliche, aber auch hinreichende Voraussetzung für die Niederlassung ist, dass das wirtschaftliche Existenzminimum auf einem Niveau gewährleistet ist, das eine Verletzung des Art. 3 EMRK nicht besorgen lässt; darüber hinausgehende Anforderungen sind nicht notwendige Voraussetzung der Zumutbarkeit der Niederlassung (BVerwG, Urteil vom 18. Februar 2021 - 1 C 4/20 - juris, Rn. 27).
  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

    Auszug aus VG Potsdam, 30.06.2021 - 10 K 2485/16
    Dies muss in der Weise geschehen, dass sich der Rich ter schlüssig wird, ob er dem Kläger glaubt (BVerwG, Urteil vom 16. April 1985 - 9 C 109/84 - Rn. 16; BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 2010 - 10 C 13/09 - juris, Rn.
  • BVerwG, 09.12.2010 - 10 C 13.09

    Asylfolgeantrag; Änderung der Sachlage; Änderung der Rechtslage; Beschluss;

    Auszug aus VG Potsdam, 30.06.2021 - 10 K 2485/16
    Dies muss in der Weise geschehen, dass sich der Rich ter schlüssig wird, ob er dem Kläger glaubt (BVerwG, Urteil vom 16. April 1985 - 9 C 109/84 - Rn. 16; BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 2010 - 10 C 13/09 - juris, Rn.
  • BVerwG, 22.05.2019 - 1 C 11.18

    Asylantragstellung; Flüchtling; Gefahrendichte; Gerichtetheit, beachtliche

    Auszug aus VG Potsdam, 30.06.2021 - 10 K 2485/16
    Die Annahme einer Verfolgungshandlung setzt einen gezielten Eingriff in ein ge schütztes Rechtsgut voraus (BVerwG, Urteil vom 22. Mai 2019 - 1 C 11/18 - juris, Rn. 14).
  • EGMR, 21.01.2011 - 30696/09

    Belgische Behörden hätten Asylbewerber nicht nach Griechenland abschieben dürfen

    Auszug aus VG Potsdam, 30.06.2021 - 10 K 2485/16
    Ob Zweck der Behandlung war, das Opfer zu erniedrigen oder zu demütigen, ist zu berücksichtigen, aber auch wenn das nicht gewollt war, schließt das die Feststellung einer Verletzung von Art. 3 EMRK nicht zwingend aus (EGMR, Urteil vom 2 1 . Januar 2011 - Beschwerdesache 30696/09 - NVwZ 2011, 413).
  • EGMR, 04.12.2003 - 39272/98

    M.C. c. BULGARIE

    Auszug aus VG Potsdam, 30.06.2021 - 10 K 2485/16
    Art. 3 EMRK verlangt damit, dass die Staaten Maßnahmen treffen, um zu verhindern, dass Personen, die ihrer Hoheitsgewalt un terstehen, einer Misshandlung - einschließlich einer Misshandlung durch Privatper sonen - unterworfen werden (EGMR, Urteil vom 4. Dezember 2003 - Beschwerde sache 39272/98 - Entscheidungsdatenbank des Rechtsinformationssystems des Bundes, Dokumentnr.
  • EGMR, 29.04.1997 - 24573/94

    H.L.R. c. FRANCE

    Auszug aus VG Potsdam, 30.06.2021 - 10 K 2485/16
    Schutz vorzubeugen (EGMR, Urteil vom 29. April 1997 - Beschwerdesache 11/1996/630/813 - NVwZ 1998, 164).
  • EGMR, 26.09.1997 - 25017/94

    MEHEMI v. FRANCE

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